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Bayerisches Staatsministerium des Äußern


Bayerisches Staatsministerium des Äußern


Das Bayerische Staatsministerium des Äußern (bis 1918: Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern) war von 1762 bis 1933 ein Ministerium in München.

Das Amt des Außenministers wurde meistens in Personalunion mit dem Vorsitz im Ministerrat bzw. dem Amt des Ministerpräsidenten geführt. Der Aufgabenbereich umfasste in Königreich und Republik auch Kompetenzen der inneren Verwaltung. Nachfolgebehörde ab 1933 war die Staatskanzlei.

Die Behörde bestand bereits vor der Montgelas’schen Verwaltungsreform von 1799, als Fachministerien eingerichtet wurden, denn es gab seit 1762 ein „Departement der Auswärtigen Staatsgeschäfte“. Minister war damals Maximilian Franz Joseph von Berchem. Sein Nachfolger wurde 1777 Matthäus von Vieregg.

Als das Ministerium „der auswärtigen Angelegenheiten“ 1801 eingerichtet wurde, nahm es auch Bereiche des „inneren Staatsrechts“ wahr, denn das Departement der inneren Verwaltung existiert erst ab 1806. Diese Aufgabenbereiche wurden wieder stückweise abgegeben. Zu den Aufgaben nach 1806 gehörte die Betreuung des Haus- und Staatsarchivs, die Vertretung von Kirchen und Stiftungen vor Gericht, das Postwesen, Hausfideikommiss, Privatfürstenrecht und Lehenssachen. Angegliedert war das Reichsheroldsamt, das zuständig für Erteilung des Indigenats, Adelsverleihungen und Führung der Adelsmatrikel war, mit dem Ziel so die hinzugewonnene Bevölkerung für den neuen Staat gewinnen. Bezeichnenderweise war das Außenministerium auch für Ordensverleihungen zuständig.

Mit der Verfassung von 1817 wurde das Ministerium sachgerecht als „Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern“ bezeichnet.

1825 wurde das Postwesen an das Finanzministerium abgegeben und kam 1832 wieder zurück. 1847 kam die Zuständigkeit für Post nochmals an das Finanzministerium. 1845 bis 1848 war das Außenministerium mit dem Eisenbahnwesen betraut. Seit 1849 hatte bis auf eine Ausnahme (1880–1890) der Staatsminister des Äußern immer den Vorsitz im Ministerrat inne, erstmals mit Ludwig von der Pfordten.

Bayern behielt im Kaiserreich einige Reservatrechte und das Recht auf eigene Gesandtschaften. Zudem hatte Bayern den Vorsitz im Bundesratsausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Das Königreich Bayern unterhielt noch 1914 diplomatische Vertretungen in der französischen Republik (auch in Belgien akkreditiert), Österreich-Ungarn, im Zarentum Russland, Königreich Italien, beim Heiligen Stuhl sowie in der Schweiz.

Das Staatsministerium des Äußern hatte weitere Aufgaben. 1871 wurde das Handelsministerium aufgelöst und die Verkehrsabteilung kam an das Außenministerium, was ab diesen Zeitpunkt den hauptsächlichen Arbeitsanfall bildete. 1871 bis 1874 unterstand auch das Zollwesen dem Ministerium. 1903 wurden der Verkehr dem neugeschaffenen Verkehrsministerium unterstellt.

1904 wurden aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums dem Staatsministerium des Äußern die Angelegenheiten des Handels, der Industrie, des Kunstgewerbes, Handwerks und des Kleingewerbes überwiesen. Es handelte sich hierbei um die Aufsicht und Förderung dieser Wirtschaftszweige: Gewerbeordnung, Genossenschafts- und Kreditwesen, Aufsicht über die Handels- und Gewerbekammern, Förderung von Industrie- und Gewerbeausstellungen, Gewerbesteuerangelegenheiten, Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, Förderfond für Industrie und Gewerbe, Aufsicht über das Münz-, Währungs- und Börsenwesen und schließlich die Aufsicht über das Bergwesen. Am 13. Februar 1915 verbot die Behörde das Hissen der 1909 privat eingeführten schwarz-gelben Pfalzfahne.

Die mit den 1904 übernommenen Aufgaben betraute Abteilung II des Staatsministeriums des Äußern wurde 1919 vom neugeschaffenen Revolutionsministerium, dem Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe seinerseits übernommen. Infolge einer „Staatsvereinfachung“ kam es 1928 zur Rückgliederung in das Staatsministerium des Äußern. 1932 erhält das Ministerium seinen letzten Titel, der seine Aufgaben besser zum Ausdruck brachte „Staatsministerium des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit“. Wie zu Zeiten der Monarchie war das Amt mit dem Vorsitz im Ministerrat verbunden, nun allerdings unter dem Titel eines Ministerpräsidenten.

Am 12. April 1933 wurde das Außenministerium aufgelöst und auf die verschiedenen Ressorts verteilt. Aus den Überresten entstand die Staatskanzlei.

Das Ministerium wurde geleitet von:

Dienstsitz des Staatsministerium des Äußern war das Palais Montgelas, heute Teil des Hotels Bayerischer Hof.

  • Liste der bayerischen Gesandten in Belgien
  • Liste der bayerischen Gesandten in Frankreich
  • Liste der bayerischen Gesandten in Griechenland
  • Liste der bayerischen Gesandten in Hannover
  • Liste der bayerischen Gesandten beim Heiligen Stuhl
  • Liste der bayerischen Gesandten in Italien
  • Liste der bayerischen Gesandten in Österreich
  • Liste der bayerischen Gesandten in Preußen
  • Liste der bayerischen Gesandten in Russland
  • Liste der bayerischen Gesandten in Sachsen
  • Liste der bayerischen Gesandten in der Schweiz
  • Martin Ott: Staatsministerium des Äußern. In: Historisches Lexikon Bayerns abgerufen am 14. Februar 2024.
  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 23 ff. 


Text submitted to CC-BY-SA license. Source: Bayerisches Staatsministerium des Äußern by Wikipedia (Historical)


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