![Struktur der NSDAP Struktur der NSDAP](/modules/owlapps_apps/img/nopic.jpg)
Die Struktur der NSDAP war zentralistisch und straff hierarchisch. Als Massen- und Führerpartei machte sich die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei im NS-Staat zur einzigen legalen politischen Partei. Sie konkurrierte in außergewöhnlich hohem Maße mit staatlichen Behörden (Polykratie) und übernahm zum Teil deren Aufgaben.
In der Praxis entstanden Probleme bei dem Verteilen der Zuständigkeiten. So konnten z. B. Reichsleiter mit ihren Ämtern öfter mit Gauleitern und der Gauverwaltung konkurrieren. Darüber hinaus konkurrierte die Partei oft mit staatlichen Stellen, also etwa den Ministerien und Verwaltungsstellen, da der Staat sich stets an Interessen der NSDAP-(Regional‑)Führung orientierte. So hatte die Gauleitung Einfluss bei Personalentscheidungen in öffentlichen Ämtern, etwa durch Erstellung von Gutachten. Hauptgrund für diesen Kompetenzwirrwarr waren die Zuteilung administrativer Tätigkeiten bei den Gauleitungen. Die Konkurrenz etwa zwischen Reichsleitern und Reichsministern war von Hitler durchaus gewollt und absichtlich aufgebaut.
Streng nach dem Führerprinzip organisiert, konkurrierten die Gauleiter mit den staatlichen Strukturen, also mit den Reichsstatthaltern, die nach Auflösung der Länder die Ministerpräsidenten ersetzten. Sie versuchten sogar diesen Posten selber zu besetzen, was auch sehr oft gelang. Fast alle Gauleiter bauten sich in ihren Regionen deswegen ein eigenes Machtrefugium auf.
Partei und Staat kämpften gegenseitig um Einfluss, wobei die Zuständigkeitsbereiche nicht klar abgegrenzt waren und unübersichtlich blieben. Wenn in einem Gaugebiet etwa ein juristischer Vortrag gehalten werden sollte, wäre einerseits der Gauleiter zuständig, andererseits aber auch z. B. der (Reichs-)Leiter des Reichsrechtsamtes Hans Frank, aber auch etwa die Reichspropagandaleitung oder das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.
Reinhard Bollmus und Hans-Adolf Jacobsen schrieben beispielsweise, dass der Nationalsozialismus keinen monolithischen Führerstaat errichtet hätte, sondern eine Polykratie ohne klare Hierarchie, in der sich Personen, Ämter und Behörden gegenseitig bekämpften.
Von Innenminister Wilhelm Frick wurde aus diesem Grunde eine grundlegende Organisationsreform gefordert, aber nie verwirklicht. Dabei hatte er die Aufteilung der Befugnisse nach territorialen Zuständigkeiten gefordert, in diesem Falle hätte es kaum mehr Probleme bei der Frage nach der zuständigen Behörde oder Parteivertretung gegeben.
Am Beispiel der Biographie Alfred Rosenbergs lassen sich die entstandenen Probleme gut darstellen.
An der Spitze stand der Vorsitzende („Der Führer“); er war mit absoluter Macht ausgestattet und hatte die volle Befehlsgewalt. Alle anderen Parteiämter waren seiner Position untergeordnet und mussten sich nach seinen Weisungen richten. Dabei hatte der Führer Adolf Hitler als Staatsoberhaupt und aufgrund der Vielzahl seiner Ämter ein eigenes Organ, die „Kanzlei des Führers“; diese wurde nach Übernahme des Präsidialamts 1934 gegründet.
Der staatlichen Kanzlei des Führers entsprach in der Partei der Stab des „Stellvertreters des Führers“ (diesen Titel hatte Rudolf Heß vom 21. April 1933 bis zum 10. Mai 1941 inne). Der „Stab des Stellvertreters des Führers“ (StdF), der später „Parteikanzlei“ hieß (Leiter ab dem 10. Oktober 1933: Martin Bormann), hatte die Aufgabe, alle Gesetze und Verordnungen, aber auch die Ernennung von Beamten auf ihre Übereinstimmung mit der nationalsozialistischen Ideologie hin zu überprüfen. Ein „Verbindungsstab“ vermittelte die Verbindung zum Staat.
Dem Stellvertreter des Führers waren 18 Reichsleiter mit ihren Reichsämtern und Reichsstellen untergeordnet. Somit war die Funktion des Stellvertreters des Führers praktisch das zweithöchste Amt, welches man in der NSDAP erreichen konnte.
Die 18 Reichsleiter hatten den höchsten Parteirang und übten die höchsten parteipolitischen Ämter in der NSDAP aus. In der Parteihierarchie unterstanden die Reichsleiter entweder nur Hitler oder dessen Stellvertreter, in deren Auftrag sie ihnen zugewiesene Aufgaben im gesamten Reichsgebiet erfüllten. Die 18 Reichsleiter bildeten die Reichsleitung der NSDAP, die ihren Sitz zunächst im so genannten Braunen Haus in München hatte (der oben erwähnte Stab des Stellvertreters des Führers war praktisch eine Berliner Außenstelle der Reichsleitung im Braunen Haus). Einige Reichsleiter hatten auch im Kabinett Hitler einen Sitz.
Die Aufgaben der Reichsleitung bestanden in der Festlegung und Überwachung der Richtlinien für die politische Zielsetzung des deutschen Volkes. Des Weiteren sollte sie für die Sicherstellung der Führerauslese der NSDAP und des Staates sorgen sowie auch die zweckmäßige Organisation der Partei und der zugehörigen Dienststellen überwachen. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP war für Angelegenheiten der Bearbeitung aller Organisationsfragen und sämtlicher der Partei angeschlossenen Verbände zuständig, ebenso verantwortlich für die Auswahl und Schulung des Führungskorps der NSDAP. Ihm waren deshalb das Hauptorganisationsamt, das Hauptschulungsamt und das Hauptpersonalamt unterstellt (Stand: 1944).
Ämter und Aufgaben nur in Auswahl dargestellt. Die Aufgaben wurden nicht immer für die gesamte Dauer des Amtes beibehalten.
(Stand der Auflistung 1935, neuere Änderungen so weit wie möglich in Zusatzinformationen erwähnt)
Die zwölf Reichsleiter für besondere Aufgaben waren ohne Machtbefugnisse über die der Partei angeschlossenen Verbände, Organisationen oder Gliederungen, dazu gehörten:
Drei Reichsleiter hatten Machtbefugnisse über die der Partei angeschlossene Verbände und Organisationen:
Drei Reichsleiter hatten Machtbefugnisse über drei weitere Gliederungen der Partei:
Als Organisation gab es noch zusätzlich den Reichsbund der Kinderreichen, welcher vom Rassenpolitischen Amt betreut wurde. Eine Gliederung, die unter Führung eines Reichsamtsleiters agierte und dem Stellvertreter des Führers unterstellt war, war der NSD-Studentenbund (NSDStB). Ab November 1936 war Gustav Adolf Scheel mit eigenem Hauptamt Reichsstudentenführer und somit Chef des NSDStB und der Deutschen Studentenschaft (DSt) in Personalunion. Eine Gliederung, die dem Korpsführer unterstellt war, war das NS-Kraftfahrkorps (NSKK). Der Korpsführer (bis 1942 Adolf Hühnlein, danach Erwin Kraus) war direkt dem Führer unterstellt.
Ab Juli 1935 kam zu den sechs Gliederungen der NS[D]-Dozentenbund (NSDDB) hinzu, der den NS-Lehrerbund (vorher ein Verband) im Bereich der Hochschullehrerschaft ersetzte. Der NS-Lehrerbund bestand bis 1943. Der NS-Dozentenbund wurde ab Juli 1944 eine Organisation. Zu den acht Verbänden zählte ab 1944 der von da an in die Partei eingegliederte Reichsluftschutzbund.
Die an die Partei angeschlossenen, letztendlich neun Verbände (= NS-Juristenbund, Reichsbund der Deutschen Beamten, NS-Lehrerbund, NS-Kriegsopferversorgung, NSD-Ärztebund (bis 13. Oktober 1942), NS-Bund Deutscher Technik, NS-Volkswohlfahrt, die Deutsche Arbeitsfront sowie ab 1944 noch den Reichsluftschutzbund) hatten eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen. Die letztendlich sieben Gliederungen (= NS-Frauenschaft, NSD-Studentenbund, SA, SS, NSKK, HJ und ab 1935 noch der NSD-Dozentenbund) hatten dabei keine Rechtspersönlichkeit genauso wenig wie die vier Organisationen (= NS-Kulturgemeinde, Reichsbund der Kinderreichen, Deutscher Gemeindetag sowie das Deutsche Frauenwerk).
Der Aufbau der Verbände und Organisationen entsprach dem der Partei. Juristisch festgelegt wurde der Aufbau der NSDAP in Gliederungen und in Verbände, inklusive zustehender Rechtspersönlichkeiten und Vermögen, schließlich in der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ vom 29. März 1935 inklusive dreier in diesem Jahr erschienenen Ausführungsbestimmungen.
Organisationen, die teilweise schon vor der Gründung der NSDAP bestanden und meistens nicht von der NSDAP gegründet wurden, wurden häufig umbenannt und für NSDAP-Zwecke benutzt. Sie unterstanden meistens auch einem Amt in der Verwaltungsapparatur eines Reichsleiters oder direkt einem Verband. Zu diesen Organisationen gehören z. B. (sofern nicht schon erwähnt; Auswahl):
Die Liste der verbotenen Organisationen, Verbände und Gliederungen sind nachzulesen und festgesetzt im Kontrollratsgesetz Nr. 2; in diesem Gesetz kann auch ein Überblick über den Umfang der NSDAP-Organisationen gewonnen werden.
Die NSDAP teilte Deutschland bereits 1925 in zunächst 33, später 43 Gebiete (1941), die in Anlehnung an einen Begriff aus der mittelalterlichen Territorialverfassung Karls des Großen Gaue genannt wurden. Diese (Partei-)Gaue entsprachen den damaligen Reichstagswahlkreisen und traten nach 1933 neben die fortbestehenden Länder, welche durch die Gleichschaltungsgesetze (insbesondere durch das so genannte „Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 7. April 1933) in ihren Rechten erheblich beschränkt wurden.
Jedem Gau stand ein Gauleiter vor. Er war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen Hoheitsbereich. Er erhielt die vollständige Disziplinargewalt und das Aufsichtsrecht über alle parteieigenen Organisationen und Verbände in seinem Gebietsbereich. Dies führte natürlich auch zu Kompetenzstreitigkeiten mit den Reichsleitern, die ja die gesamte Führung der jeweiligen Partei-Organisation bzw. des jeweiligen Partei-Verbandes auf sich vereinigen konnten bzw. wollten. Einige Gauleiter erhielten als Person und als Amtsträger große Macht in ihren Regionen (siehe dazu die Abwandlung der offiziellen Struktur in der Praxis). Dies beruhte auf der Übertragung der regionalen Organisations- und Verbandsleitung auf den Verwaltungsapparat des Leiters des Gauamtes, der dem Gauleiter unterstellt war. Über dieses Amt wiederum konnte die Macht des Gauleiters beschränkt werden, indem die NSDAP-Reichsleitung ihre fachspezifischen Interessen (etwa die wichtigen wie Propaganda) über den Gau-Verwaltungsapparat am Gauleiter vorbei lancieren konnte.
Das partielle Gegenstück zu einem Gau der Partei war im Staatswesen, erst nach 1938 gegründet, der Reichsgau. Hiervon gab es bis 1945 insgesamt zwölf. Nicht jeder NS-Gau war also ein Reichsgau, und die Größen der Reichsgaue stimmten auch nicht immer mit den Größen der Gaue überein, auch wenn die Bezeichnung dieselbe war. Darüber hinaus wurden nicht alle geplanten Reichsgaue verwirklicht – so sollten bspw. Baden-Elsaß und Westmark noch zusätzlich Reichsgaue werden, was jedoch nie geschah.
Fast alle Gauleiter waren Mitglied der SA oder der SS. Die Gauleiter waren in den meisten Fällen schon vor 1933 in der NSDAP vertreten und Hitler persönlich bekannt. Bereits 1933 hatten 22 von 30 Gauleitern auch ein hohes Staatsamt eingenommen – als Reichsstatthalter, Oberpräsidenten oder Minister. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurden die meisten Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren und ab Oktober 1944 auch Verantwortliche für die Aufstellung des Volkssturms.
(Die Angaben wurden so weit wie möglich rekonstruiert – wegen der extremen Unübersichtlichkeit der Informationen ohne Gewähr)
Eine Neugliederung der Gaue erfolgte am 1. Oktober 1928. Die angegebenen Nummern sind offizielle Ordnungsnummern. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 1941, wobei die zu diesem Zeitpunkt bestehende Gauaufteilung zugrunde gelegt wurde. Größe und Einwohnerzahlen entsprechen nicht immer den realistischerweise anzunehmenden Werten. Weitere Angaben zu älteren Gauen finden sich in der zweiten, darunter gelegenen Tabelle.
Bloße Umbenennungen erkennbar an dem Zusatz „UB“ in der Spalte „wurde später“. Nummerierung lediglich zur Orientierung, die Sortierung ist alphabetisch.
Ein Gauwinkel wurde verwendet, um den Träger einem angehörigen Gau zuordnen zu können. Heute wird das Zeichen von Rechtsextremisten verwendet (siehe dazu den Artikel: Rechtsextreme Symbole und Zeichen).
Die Parteigaue wurden nochmals unterteilt und zwar in Kreise mit Kreisleitung und Kreisleiter, darunter in Ortsgruppen mit Ortsgruppenleitung und Ortsgruppenleiter. Diese waren wiederum in acht Zellen mit je einem Zellenleiter untergliedert. Darunter gab es als kleinste Einheit jeweils vier bis acht sogenannte Blocks (etwa 40 bis 60 Haushalte) mit eigenem Leiter, der im Volksmund meist als Blockwart bezeichnet wurde. Wenn man berücksichtigt, dass die NS-Volkswohlfahrt sich an der Parteiorganisation in ihrer eigenen Organisation orientierte, wird bei der bekannten Aufstellung der Strukturen der NS-Volkswohlfahrt deutlich, wie umfangreich die Partei organisiert war: 40 Gau-, 813 Kreis-, 26.138 Ortsgruppen, 97.161 Zellen und 511.689 Blocks (Mitte 1939). 1935 bestand alleine der Gau Kurmark (ab 1938 Mark-Brandenburg) bspw. aus 46 Kreisen, 903 Ortsgruppen, 2467 Zellen und 10873 Blöcken. Er war zu dieser Zeit flächenmäßig der größte aller Gaue.
Durch Anordnung des Reichsorganisationsleiters der NSDAP vom Juni 1932 wurden alle Gaue im Deutschen Reich in NSDAP-Kreise unterteilt. Auf der neugeschaffenen Ebene fungierte nun ein Kreisleiter als „Hoheitsträger“ der Partei. Dieser wurde zunächst vom Gauleiter kommissarisch berufen. Nach einiger Zeit als Dienststellenleiter auf Probe, der Teilnahme an einem Kurs der Landesführerschule und der Vorlage von Befähigungszeugnis und Ariernachweis wurde der Anwärter von Hitler endgültig bestätigt. Die Ernennung zum ordentlichen Kreisleiter fand im feierlichen Rahmen durch Aushändigung eines Ausweises als Urkunde statt. War eine endgültige Amtsübertragung nicht vorgesehen, so führte der Betreffende die Bezeichnung „Kreisleiter“ mit Zusätzen wie „mit der Führung beauftragt“ (m. d. F. b.), „mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt“ (m. d. W. d. G. b.) oder „zur besonderen Verfügung/Verwendung“ (z. b. V.).
Der Kreisleiter der NSDAP stand an der Spitze einer eigenen Dienststelle („Kreisleitung“) mit einem Stab von Mitarbeitern. Er erhielt seine Befehle vom Gauleiter und bekleidete somit – von der geographischen Verwaltung aus gesehen – den vierthöchsten Posten in der NSDAP nach dem Gauleiter, dem Stellvertreter und dem Führer. Die Dienststellung des Kreisleiters entsprach der eines stellvertretenden Gauleiters, eines Gauhauptamtsleiters oder eines Reichsamtsleiters. Ab 1939 konnten ihm NSDAP-Dienstränge vom Hauptabschnittsleiter bis zum Dienstleiter verliehen werden. In Abwesenheit erfolgte die Vertretung des Kreisleiters meist durch den Kreisgeschäftsführer der NSDAP. Während des Krieges konnte der langwierige Prozess bis zur endgültigen Ernennung durch Hitler so nicht weiter praktiziert werden, weshalb immer mehr kommissarische Kreisleiter amtierten. 1943 wurde dann das Amt des vom Gauleiter berufenen „Kriegskreisleiters“ eingeführt. Dieser hatte keine bloße Vertreterstellung mehr, sondern war ein mit allen Vollmachten ausgestatteter Hoheitsträger.
Der Kreisleiter sollte bei Luftangriffen für die Partei Hilfsmaßnahmen organisieren, indem er Verpflegung und Notquartiere bereitstellte und für die Sicherstellung des Hausrates der Bombenopfer sorgte. Im Verlauf des Bombenkrieges wurde der Kreisleiter in den Großstädten immer mehr zur zentralen Schaltstelle bei der Bekämpfung von Luftkriegsfolgen. So stellte er Einsatzstäbe der Partei auf, die nach Luftangriffen beim Löschen von Bränden mitwirkten. Zu den weiteren Aufgaben des Kreisleiters gehörten die „Gefallenenehrungsfeiern“ der NSDAP. Ziel dieser Maßnahmen war, die Bevölkerung zum Durchhalten zu bewegen.
Wegen des geringen deutschen Bevölkerungsanteils umfassten einige Kreise der NSDAP das Gebiet mehrerer staatlicher Kreise.
Der nationalsozialistische Ortsgruppenleiter stand einer Ortsgruppe der NSDAP vor. Er gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Der Ortsgruppenleiter (gelegentlich auch als Ortsgruppenführer bezeichnet) stand in der pyramidenförmigen Leitungsstruktur der NSDAP auf der dritten Ebene von unten über dem Zellenleiter und dem darunter stehenden Blockwart (Blockleiter). Oberhalb des Ortsgruppenleiters folgten die Kreisleiter, die 32 Gauleiter, die 18 Reichsleiter sowie der Führer und dessen Stellvertreter.
Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte (mindestens 150 und höchstens 1500) in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenleiter die Zellen- und Blockleiter unterstellt. Er selbst war dem Kreisleiter der Partei verantwortlich und wurde von diesem dem Gauleiter zur Ernennung vorgeschlagen. Als Stellvertreter verfügte der Ortsgruppenleiter über einen Adjutanten, den Stützpunktleiter, dessen Amt 1939 aufgelöst wurde. Die Ortsgruppe bestand meistens aus acht Zellen und sollte möglichst nicht die Grenzen einer Gemeinde überschreiten; dennoch konnte in ländlichen Gebieten eine NSDAP-Ortsgruppe durchaus mehrere Gemeinden umfassen.
Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters entsprach eigentlich derjenigen des Vorsitzenden einer heutigen Parteigliederung auf der Ebene einer Kommune; faktisch kontrollierte jedoch der jeweilige Ortsgruppenleiter sogar den Bürgermeister oder Oberbürgermeister und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen. Dabei waren die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Organisation und der Parteigliederung keineswegs klar abgegrenzt. Die Funktionsträger – einerseits der Bürgermeister und andererseits der Ortsgruppenleiter – verfolgten häufig unterschiedliche Ziele und agierten teils miteinander, teils gegeneinander. Die fehlende Konturierung der Zuständigkeiten führte mitunter zu chaotischen Zuständen, welche die Verunsicherung der Bevölkerung beförderten. So wurde, wie auch heute in Staaten mit parallelen Strukturen von staatlicher Organisation und Parteiapparat, die Durchsetzung radikaler Ziele erleichtert.
Es war Aufgabe des Ortsgruppenleiters, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“. Dieser „Beauftragte der Partei“ war in der Regel der übergeordnete NSDAP-Kreisleiter. Der Ortsgruppenleiter war für die „Belange der gesamten Bevölkerung eines Ortes“ und nicht nur für die Parteimitglieder verantwortlich.
Der Ortsgruppenleiter residierte in der „Ortsgruppendienststelle“, in der auch die örtlichen Vertreter der DAF, der NS-Frauenschaft und der NSV untergebracht waren. Die obersten Vertreter dieser örtlichen Teilorganisationen der NSDAP bildeten zusammen mit dem Ortsgruppenleiter den „Ortsgruppenstab“, der für Schulungen, Organisation, Geschäftsführung und Propaganda in der Ortsgruppe verantwortlich war.
Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft.
Der Zellenleiter stand an sechster Stelle in der Rangliste der NSDAP-Funktionäre. Er musste sich um die Verwaltung von etwa vier bis acht Blocks kümmern, die jeweils von einem Blockleiter geführt wurden. Vor allem bei geringer Siedlungsdichte im ländlichen Raum wurde die Funktionsebene des Zellenleiters auch eingespart und die Aufgaben vom Ortsgruppenleiter selbst übernommen.
Der Zellenleiter nahm an den monatlichen Besprechungen teil, die die Blockleiter mit ihren Helfern abhielten. Zellenleiter sollten dem Ortsgruppenleiter regelmäßig einen mündlichen Stimmungsbericht geben und ihn über Missstände informieren.
Der Blockleiter der NSDAP war der rangniedrigste Parteifunktionär innerhalb der NSDAP. Er war für etwa 40 bis 60 Haushalte zuständig.
Parteiamtliche Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen und Abzeichen wurden von Reichsschatzmeister Schwarz vergeben und im Heimtückegesetz vor Missbrauch geschützt. Die einzelnen Uniformteile konnten in der veröffentlichten Bekanntmachung vom 16. Januar 1935 nachgelesen werden.
Weiterhin gab es als Auszeichnungen das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP (gestiftet 1933), inoffiziell als das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP bezeichnet, sowie das Parteiabzeichen der NSDAP für Ausländer. Sehr selten war der Deutsche Orden 1.–3. Stufe (gest. 1942) als höchste Parteiauszeichnung. Selten war das Ehrenzeichen vom 9. November 1923 (gest. 1934), der so genannte Blutorden. Schließlich gab es für Hauptamtliche die Dienstauszeichnung der NSDAP 3.–1. Stufe (gest. 1939).
Auf den Parteiuniformen wurden folgende Abzeichen verwendet (ab 1938):
Ferner gab es folgende Dienststellungsabzeichen (die meisten bis zum Jahr 1937):
Ab dem Jahr 1936 wurden den politischen Leitern der NSDAP eigene Kraftwagenflaggen zugebilligt. Diese brachte man an der rechten Seite des Fahrzeugs an, während die linke Seite mit einer Parteifahne ausgestattet war. Im Jahr 1938 wurden die Flaggen durch Anpassung des Reichsadlers und der aufgebrachten Buchstaben modifiziert. Die Umrandungen bekamen verschiedene Farben. Nur ein Jahr später kam es zu einer wiederholten Neugestaltung der Stander, als der Kreis der Berechtigten erweitert wurde und unter anderem besondere Flaggen für den stellvertretenden Gauleiter sowie den Ortsgruppenleiter eingeführt wurden.
1: Reichsleiter 2: Gauleiter 3: Kreisleiter 4: Hauptdienstleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Reichsleitung) 5: Gauleiter (stv.), Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Gauleitung) 6: Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Kreisleitung)
1: Reichsleiter 2: Gauleiter 3: Kreisleiter 4: Hauptdienstleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Reichsleitung) 5: Gauleiter (stv.), Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Gauleitung) 6: Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Kreisleitung)
1: Reichsleiter 2: Hauptamtsleiter, Oberamtsleiter (Reichsleitung) 3: Amtsleiter (Reichsleitung) 4: Gauleiter 5: Gauleiter (Stellvertreter) 6: Hauptamtsleiter (Gauleitung) 7: Kreisleiter 8: Ortsgruppenleiter 9: Hauptstellenleiter 10: Amtsleiter (Gauleitung) 11: Hauptamtsleiter, Amtsleiter (Kreisleitung)
In seiner Funktion als Stellvertreter des Führers und von 1933 bis 1941 somit Inhaber des zweithöchsten Amtes in der NSDAP führte Heß eine eigene Standarte, die er jedoch nur als Kraftwagenflagge benutzte. Diese existierte in 2 Varianten, wobei diejenige mit dem schwarzen Parteiadler offenbar nur sehr selten Verwendung fand.
Zu den Gauen
Politikfelder in speziellen Gauen
Zu den Gau- und Kreisleitern, auch in speziellen Gauen
Zur Struktur der Ortsgruppe
Zur allgemeinen NSDAP-Struktur
Zur Verflechtung von Staat und NSDAP
Zu den Abzeichen
Sonstige Nachschlagewerke
Zeitgenössische Literatur
Gauleiter aller Gaue
Gauleiter ausgewählter Gaue
Weitere Links
Owlapps.net - since 2012 - Les chouettes applications du hibou