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Freiheiten der Luft


Freiheiten der Luft


Die Freiheiten der Luft (engl. Freedoms of the air) sind von der ICAO erstellte Vorschläge für Luftrechte im kommerziellen Luftverkehr. Die einzelnen Rechte werden entweder in bilateralen Abkommen wechselseitig gewährt oder sie bestehen zwischen Staaten, die die Transit- oder Transportvereinbarung unterzeichnet haben.

Bereits kurz nach dem Jungfernflug der Brüder Wright von 1903 fanden erste Tagungen zur versuchsweisen Regelung inter- bzw. transnationaler Überflugrechte für Luftschiffe und Flugzeuge statt, wobei die jeweils daran teilnehmenden Staaten jedoch bis zum Ersten Weltkrieg keine gemeinsamen Übereinkommen finden konnten. Der Versailler Vertrag von 1919 kannte in seiner deutschen Fassung aber bereits Durchflugs- und Landefreiheit, die der Artikel 200 des Vertrages alliierten Luftschiffen und Aeroplanen im deutschen Luftraum bis zur endgültigen Räumung Deutschlands von alliierten Streitkräften zusicherte. 1919 kam es auch zum Pariser Luftfahrtabkommen, das erste Rahmenbedingungen für inter- bzw. transnationale Flugrechte festlegte, auf deren Grundlage unter anderem auch 1919 bzw. 1922 die International Commission for Air Navigation (ICAN) zur Überwachung von Lufträumen und Überflugrechten gegründet wurde.

Die erste wirklich international verbindlich, umfassend und detailliert normierte Fassung der Luftrechte geht auf das Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 zurück, bei dem die ICAO gegründet wurde. Die Freiheiten sind in Zusatzvereinbarungen geregelt und nicht im Chicagoer Abkommen selbst. Die 1. und 2. Freiheit sind Bestandteil der Transitvereinbarung, während die Freiheiten drei bis fünf zusätzlich in der Transportvereinbarung geregelt sind. Die restlichen Freiheiten sind hingegen nicht in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt und werden daher nur „so genannt“.

Die Freiheiten 6, 7, 8 und 9 sind vergleichsweise selten, um heimische Märkte vor günstiger Konkurrenz aus dem Ausland zu beschützen. In der Europäischen Union ist jedoch seit dem 1. April 1997 für alle EU-Airlines die volle Kabotage möglich, welches die 8. und 9. Freiheit einschließt.

Die Luftverkehrs-Freiheiten, die sich die Vertragspartner gewähren können, sind derzeit in neun verschiedene Situationen differenziert:

  • BAZL: Die Freiheiten des Luftverkehrs als PDF
  • Transitvereinbarung von 1944 als PDF (en)
  • Transportvereinbarung von 1944 als PDF (en)

Text submitted to CC-BY-SA license. Source: Freiheiten der Luft by Wikipedia (Historical)


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