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Ein Gefallener ist ein im Kampf getöteter Kombattant, im engeren Sinne jedoch nur bei sofortigem Todeseintritt (genealogisches Zeichen: ⚔). Stirbt der Kombattant zu einem späteren Zeitpunkt, spricht man von tödlicher Verwundung (genealog. Zeichen: ✝⚔).
Der Begriff stammt aus der Zeit, in der im Allgemeinen noch aufrecht stehend gekämpft wurde und getroffene Soldaten somit zu Boden „fielen“. Ein paralleler älterer Ausdruck dafür ist „bleiben“ (z. B.: „NN blieb in Flandern“). Auch die Deutsche Marine spricht von den „auf See gebliebenen Kameraden“. Der Begriff bezieht sich darauf, dass tote Soldaten aus logistischen sowie zumindest in früheren Zeiten auch weil der Transport lange dauert und Leichen zu verwesen beginnen, Bestattungen in der Nähe der Kampforte stattfanden. Frühe Hinweise finden sich in der Bibel, in der der Begriff offenbar als Synonym für „im Krieg vom Feind getötet werden“ sowohl für Soldaten als auch für nichtkämpfende Zivilisten benutzt wird:
Ein Beispiel für den respektvollen Gehalt des Begriffs „gefallen“ ist in Schillers Nänie von 1800 zu finden:
Als Nachweis dient bei Soldaten in der Regel die Aussage von Zeugen, bzw. seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts auch die Erkennungsmarke. Soldaten, über deren Verbleib keine Gewissheit besteht, werden als „vermisst“ eingestuft.
In den amtlichen Deutschen Verlustlisten des Ersten Weltkrieges wurde die Bezeichnung „tot“ für im Kampf getötete Soldaten im Herbst 1914 durch „gefallen“ ersetzt. Zumindest früher gab es auch die englische Bezeichnung fallen soldier, bevor man auf die heute übliche Formulierung Killed In Action (KIA) übergegangen ist.
Bei Todesfällen von Soldaten z. B. in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr wurde bis zum Jahr 2008 nicht von Gefallenen gesprochen, auch wenn der Todesfall durch feindliche Handlungen verursacht worden ist. Am 24. Oktober 2008 sprach der Verteidigungsminister Franz Jung anlässlich der Trauerfeier für zwei im Afghanistan-Krieg getötete Soldaten erstmals von Gefallenen.
Der Duden führt 2017 die in der Kriegsberichterstattung benutzte Wendung, jemand sei „im Krieg gefallen“ als Beispiel eines „Euphemismus“ dafür an, dass derjenige „als Soldat ums Leben gekommen“ sei. Entsprechend greifen diverse Medien immer häufiger auf die Formulierung zurück, Soldaten seien im Krieg „gestorben“. Dabei wird aber nicht klar, ob der Tod an der Front, in Kriegsgefangenschaft oder fern des Kampfgeschehens, bspw. während eines Heimaturlaubs, eintrat. Ebenso wenig unterscheidet die Formulierung „gestorben“ nicht nach möglichen Todesursachen, wie etwa Waffeneinwirkung, Unfall, Krankheit, Suizid, Hinrichtung, Mord oder Altersschwäche.
Für Gefallene wird auf Grabsteinen, etwa auf Kriegsgräberstätten, vor dem Todesdatum an Stelle des Dagger-Zeichens „†“ ein Eisernes Kreuz gesetzt, auf Familiengräbern auch zur Erinnerung, wenn der Gefallene nicht im Grab ruht. Auch die Abkürzung „gef.“ kommt vor. Das Eiserne Kreuz erscheint auch auf Gräbern anderer Kriegsopfer (an Verwundungen Gestorbene, Vermisste, Kriegsgefangene, Luftangriffstote).
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