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CDU-Bundesvorstand


CDU-Bundesvorstand


Der CDU-Bundesvorstand leitet die CDU Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundesausschusses durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Bundesvorstand beruft den Bundesparteitag ein und kann Bundesfachausschüsse und Arbeitskreise zur fachlichen Beratung und Unterstützung einsetzen. Er beschließt ferner über die Etats der Bundespartei, sowie über den vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht (siehe auch Parteienfinanzierung). Eine Sitzung des Bundesvorstandes muss mindestens alle zwei Monate stattfinden.

Die laufenden und dringlichen Geschäfte des Bundesvorstands werden vom Präsidium als geschäftsführendem Vorstand erledigt.

Dieses umfasst laut CDU-Statut:

  • den Vorsitzenden,
  • den Generalsekretär,
  • fünf stellvertretende Vorsitzende,
  • den Bundesschatzmeister,
  • weitere sieben Mitglieder,
  • die Ehrenvorsitzenden;

außerdem, soweit sie der CDU angehören:

  • den Bundeskanzler,
  • den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages,
  • den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
  • den Präsidenten des Europäischen Parlaments,
  • den Vorsitzenden der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament,
  • den Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

Die CDU-Ministerpräsidenten der Länder nehmen beratend an den Sitzungen des Präsidiums teil. In der Praxis gilt dasselbe für den Bundesgeschäftsführer, der laut Statut nur am Vorstand beratend teilnimmt.

Der Bundesvorstand umfasst neben den Mitgliedern des Präsidiums weitere 26 gewählte Mitglieder. Dazu tritt außerdem der Mitgliederbeauftragte. Teilweise werden auch beratende Mitglieder des Präsidiums in den Vorstand gewählt, um dort stimmberechtigt zu sein.

Zusätzlich nehmen an den Sitzungen des Bundesvorstands die CDU-Ministerpräsidenten sowie die Vorsitzenden der Parteilandesverbände und der Bundesvereinigungen beratend teil. Stimmberechtigt sind sie nur, soweit nicht bereits ein anderes Mitglied ihrem jeweiligen Landesverband angehört. Auch die Vorsitzenden der Bundesvereinigungen und der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) nehmen beratend teil, soweit sie der CDU angehören.

Nach der Wahl auf dem 36. Parteitag 2024 in Berlin gehören zum Bundesvorstand:

  • Mitglieder des Bundesvorstands der CDU Deutschlands

Text submitted to CC-BY-SA license. Source: CDU-Bundesvorstand by Wikipedia (Historical)