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Liste der Lebensmittelzusatzstoffe


Liste der Lebensmittelzusatzstoffe


In der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die in der Europäischen Union, gemäß Anhangs  II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) verwendet werden dürfen. Des Weiteren sind in der Tabelle die Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die eine INS-Nummer der FAO erhalten haben.

Neben den in dieser Tabelle aufgeführten zulässigen Zusatzstoffen dürfen in der EU weitere Substanzen, wie etwa Vitamine und Mineralstoffe, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungsverordnung) aufgeführt sind, Lebensmittelenzyme (s. Verordnung (EG) Nr. 1332/2008), Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften (s. Verordnung (EG) Nr. 1334/2008) sowie Zusatzstoffe zu Wein (s. Anhang I der Verordnung (EU) 2019/934) in Lebensmitteln verwendet werden.

Diese Tabelle enthält alle Stoffe, denen von der EU offiziell eine E-Nummer oder von der FAO eine INS-Nummer als Lebensmittelzusatzstoff zugeordnet wurden. Wird bei einem Lebensmittelzusatzstoff eine Nummer ohne führendes E angegeben, handelt es sich dabei in der Regel um eine INS-Nummer. Teilweise werden in der Literatur Lebensmittelzusatzstoffen mit INS-Nummer fälschlicherweise in der Literatur ein E vorangestellt, obwohl dem Stoff offiziell nie eine E-Nummer zugewiesen wurde.
Spaltenbeschriftungen
E-Nummer und Stoffname wie sie im Anhang II, Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 angegeben sind. Durchgestrichene E-Nummern/Stoffe sind in der EU und der Schweiz nicht mehr zugelassen. Umfasst die E-Nummer eine Stoffgruppe, so sind die Stoffnamen zusätzlich mit (G) gekennzeichnet. Andernfalls gilt eine E-Nummer nur für den namentlich genannten Stoff.
INS Nummer nach den International Numbering System der FAO. In den meisten Fällen sind E-Nummern und INS Nummern identisch. Es existieren aber auch Fälle, bei denen eine Substanz unterschiedliche E- und INS-Nummern haben oder derselben E-Nummer/INS-Nummer unterschiedlichen Substanzen zugeordnet sind.
Klasse Die Funktionsklassen wie sie in der EU/Schweiz und der FAO verwendet werden. Die verwendeten Abkürzungen finden sich im Anhang der Tabelle.
ADI-Wert: Der ADI-Wert (englisch Acceptable Daily Intake ‚erlaubte Tagesdosis‘, ETD), beschreibt die täglich tolerierbare Aufnahmemenge von Nahrungsmittelzusatzstoffen für den menschlichen Körper in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg) und gibt die Menge an, die über die gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären.

Anmerkungen (A.)

Diese Zusatzstoffe sind in der EU und der Schweiz für die Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen.

  • Datenbank Zusatzstoffe der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE)

Text submitted to CC-BY-SA license. Source: Liste der Lebensmittelzusatzstoffe by Wikipedia (Historical)